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Wie können Bewerber ihre Bewerbung nachträglich bearbeiten oder zurückziehen?

In diesem Hilfeartikel erfährst du, welche Möglichkeiten Bewerber haben, ihre Bewerbung nachträglich einzusehen, zu ergänzen oder zurückzuziehen – und welche Benachrichtigungen und Einschränkungen dabei gelten.

Gestern aktualisiert

Voraussetzungen

Die nachträgliche Bearbeitung einer Bewerbung ist nur möglich, wenn die Standard‑Karriereseite genutzt wird. Bei Verwendung des neuen Bewerbungsformulars der Karriereseite Pro steht diese Funktion nicht zur Verfügung.


Bearbeitung über den Bewerber‑Account (Jobportal)

Bewerber können sich über das Jobportal registrieren bzw. einloggen. Nach dem Login stehen ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

1. Bewerbung einsehen

Der Bewerber kann den aktuellen Status seiner Bewerbung einsehen.

2. Dokumente ergänzen

Solange die Bewerbung aktiv ist, können zusätzliche Dokumente hochgeladen werden. Bereits eingereichte Unterlagen können nicht ersetzt werden.

3. Bewerbung zurückziehen

Im selben Menü kann der Bewerber seine Bewerbung selbstständig zurückziehen. Nach dem Zurückziehen ist eine erneute Bewerbung auf dieselbe Stelle nicht mehr möglich. Der Vorgang des Zurückziehens kann nicht rückgängig gemacht werden und ist endgültig.

Die Bewerbung wird im Unternehmen automatisch als „Bewerber abgesagt“ markiert.

Job‑Teammitglieder können die Bewerbung bei Bedarf über „Workflow‑Schritt ändern“ wiederherstellen – jedoch nur, solange die Bewerbung nicht gelöscht wurde.

Wurde die Bewerbung gelöscht, ist eine Wiederherstellung auch durch den technischen softgarden‑Support nicht mehr möglich.


Benachrichtigungen an das Unternehmen

Folgende Rollen erhalten eine E‑Mail‑Benachrichtigung, wenn ein Bewerber seine Bewerbung zurückzieht (sofern die Benachrichtigung aktiviert ist):

  • ✔ JUST‑HIRE ADMINISTRATOR

  • ✔ JUST‑HIRE RECRUITER

  • ✔ JUST‑HIRE RECRUITER‑FACHBEREICH

  • sowie der Job‑Inhaber

Die Bewerbung wird automatisch in den Status „Abgesagt“ verschoben. Im Reiter „Bewerbung“ ist ersichtlich, dass der Rückzug vom Bewerber selbst vorgenommen wurde.

Hinweis: Wenn Rollen auf Basis der Standardrollen individuell angepasst wurden, sollte geprüft werden, ob die Berechtigungen für E‑Mail‑Benachrichtigungen korrekt hinterlegt sind.

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