Wenn beim Öffnen einer internen Ausschreibung oder eines internen iFrame‑Links der Hinweis „Geschützter Bereich“ erscheint, bedeutet das, dass eine aktive IP‑Beschränkung im Jobportal eingerichtet ist und die IP‑Adresse der aufrufenden Person nicht freigegeben wurde.
Wie wird der Zugriff ermöglicht?
Damit Mitarbeitende interne Stellen einsehen können, muss eine unternehmensinterne Person mit Administrator‑Rolle im Bereich:
Einstellungen → Individualisierung → Jobportal
eine der folgenden Maßnahmen durchführen:
Option 1: IP‑Beschränkung deaktivieren
Die IP‑Beschränkung kann vollständig ausgeschaltet werden, sodass alle angemeldeten Mitarbeitenden Zugriff erhalten.
Option 2: IP‑Adressen hinterlegen
Die IP‑Adressen oder IP‑Ranges der Mitarbeitenden, die Zugriff benötigen, können im Feld „IP/Range eingeben (CIDR)“ hinterlegt werden. Nur freigegebene IP‑Adressen können interne Stellen im Detail öffnen.
Wichtiger Hinweis
Für die Eingabe und Pflege der benötigten IP‑Adressen und IP‑Ranges ist möglicherweise eine Abstimmung mit der unternehmensinternen IT‑Abteilung erforderlich. Softgarden kann keinen Support zur Ermittlung oder Bewertung der intern benötigten IP‑Adressen oder ‑Ranges anbieten.


