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Können Änderungen bei kostenpflichtigen Stellenanzeigen vorgenommen werden?

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Kostenpflichtige Anzeigen können über den softgarden Media Shop gebucht werden. Ob Änderungen an bereits geschalteten Anzeigen möglich sind, hängt von den jeweiligen Jobbörsen ab.

Grundsätzlich gilt

Bei kostenpflichtigen Jobbörsen kannst du deine Anzeige nicht beliebig ändern, da die Plattformen bestimmte Regeln haben.


Kleine Änderungen (oft kostenlos oder einmalig erlaubt)

  • Rechtschreibkorrekturen

  • Ergänzungen im Aufgabengebiet

  • Anpassungen im Anforderungsprofil (z. B. „Englischkenntnisse erforderlich“)

  • Änderung von Ansprechpartner oder Telefonnummer

Diese Änderungen kannst du häufig selbst vornehmen. Manche Börsen erlauben das jedoch nur einmal kostenlos – danach können Gebühren anfallen.


Größere Änderungen (genehmigungspflichtig oder kostenpflichtig)

  • Änderung des Stellentitels

  • Wechsel der Kategorie (nur innerhalb von 24 Stunden nach Schaltung möglich)

  • Deutliche inhaltliche Erweiterungen, die die Stellenbeschreibung wesentlich verändern

Diese Änderungen müssen in der Regel von der Jobbörse freigegeben werden. Teilweise ist dafür eine neue Anzeige erforderlich oder es fällt eine Bearbeitungsgebühr an.


Unzulässige Änderungen (neue Schaltung erforderlich)

  • Wechsel des Arbeitsortes (z. B. Kiel → München)

  • Neuer Berufsbereich oder komplett neuer Job/Jobtitel (z. B. von Koch oder Sachbearbeiter zu Führungskraft)

Diese Änderungen sind nicht innerhalb der bestehenden Anzeige erlaubt. Hier musst du eine neue Anzeige buchen.


Fragen zu Änderungen

Wenn du Fragen zu Änderungen an einer kostenpflichtigen Anzeige hast, die über unseren Media Shop gebucht wurde, wende dich bitte an: [email protected]

Hat dies deine Frage beantwortet?