Kostenpflichtige Anzeigen können über den softgarden Media Shop gebucht werden. Ob Änderungen an bereits geschalteten Anzeigen möglich sind, hängt von den jeweiligen Jobbörsen ab.
Grundsätzlich gilt
Bei kostenpflichtigen Jobbörsen kannst du deine Anzeige nicht beliebig ändern, da die Plattformen bestimmte Regeln haben.
Kleine Änderungen (oft kostenlos oder einmalig erlaubt)
Rechtschreibkorrekturen
Ergänzungen im Aufgabengebiet
Anpassungen im Anforderungsprofil (z. B. „Englischkenntnisse erforderlich“)
Änderung von Ansprechpartner oder Telefonnummer
Diese Änderungen kannst du häufig selbst vornehmen. Manche Börsen erlauben das jedoch nur einmal kostenlos – danach können Gebühren anfallen.
Größere Änderungen (genehmigungspflichtig oder kostenpflichtig)
Änderung des Stellentitels
Wechsel der Kategorie (nur innerhalb von 24 Stunden nach Schaltung möglich)
Deutliche inhaltliche Erweiterungen, die die Stellenbeschreibung wesentlich verändern
Diese Änderungen müssen in der Regel von der Jobbörse freigegeben werden. Teilweise ist dafür eine neue Anzeige erforderlich oder es fällt eine Bearbeitungsgebühr an.
Unzulässige Änderungen (neue Schaltung erforderlich)
Wechsel des Arbeitsortes (z. B. Kiel → München)
Neuer Berufsbereich oder komplett neuer Job/Jobtitel (z. B. von Koch oder Sachbearbeiter zu Führungskraft)
Diese Änderungen sind nicht innerhalb der bestehenden Anzeige erlaubt. Hier musst du eine neue Anzeige buchen.
Fragen zu Änderungen
Wenn du Fragen zu Änderungen an einer kostenpflichtigen Anzeige hast, die über unseren Media Shop gebucht wurde, wende dich bitte an: [email protected]
