Ja, technisch kannst du weiterhin über die Benutzerverwaltung einladen – solltest du aber nicht tun!
Neue User solltest du bei aktivem SSO immer über euer eigenes AD/IdP (z. B. Entra) zuweisen, damit der SSO-Login funktioniert.
Warum nicht über die Benutzerverwaltung?
Die Einladung aus der Benutzerverwaltung führt zum Passwort-Setzen.
Der User kann sich damit per E-Mail + Passwort einloggen. Das ist dann ein lokales (zweites) Konto, nicht der SSO-User.
Ergebnis: Doppeltes Profil (ein SSO-Profil + ein lokales Profil) → Verwirrung und zusätzlicher Pflegeaufwand.
Sonderfall: „SSO Pflicht“ aktiviert
Du kannst weiterhin über die Benutzerverwaltung einladen.
Der Login per Benutzername/Passwort ist jedoch gesperrt.
Die Einladung ist damit faktisch nutzlos und der User muss sich per SSO anmelden.
So machst du es richtig
Im AD/IdP zuweisen (z. B. in Entra die softgarden-App hinzufügen).
Gruppen/Rollen korrekt setzen (für Mandant/Rolle, optional).
Der User meldet sich per SSO an.
